Was für eine Regelung gilt momentan für unseren Ballettunterricht?
Die Landesregierung hat in den meisten Bereichen (u.a. auch Sport in Innenräumen) eine neue Regelung erlassen: 2 G+.
2 G+ bedeutet, dass eine geimpfte oder genesene Person einen negativen Corona Antigentest vorweisen muss, wenn die Grundimmunisierung oder Genesung länger als 6 Monate her ist. Das heißt, ein Antigentest ist heute, am 10.12.2021, nötig, wenn die 2. Impfung, Auffrischungsimpfung oder Genesung vor dem 10. Juni 2021 erfolgt ist.
Daher bitten wir unsere Ballettschüler > 18 Jahre, ihren Impf- oder Genesenenstatus zu überprüfen.
Drücken wir die Daumen, dass wir gesund durch die Pandemie kommen und natürlich bleiben wir optimistisch!