Ballettschule Die Färbe
Ballettschule Die Färbe Schlachthausstraße 24 D-78224 Singen

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Modern Dance

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss künftig in mehr Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier etwa durch den Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt in folgenden Bereichen und das betrifft auch uns: Bei Sport im Innenbereich, etwa in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen.

Auszug aus der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

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